Es ist der 5. Mai 1945: Die Teilkapitulation der deutschen Wehmacht ist gültig. Das deutsche Reich unter dem NS-Regime liegt in Trümmern.
Wenige Tage später am 8. Mai 1945 wird die Kapitulation endgültig besiegelt. Der zweite Weltkrieg ist vorbei und unzählige deutsche Soldaten sind auf der Flucht.
Doch am 10. Mai 1945 werden drei Matrosen in der Geltinger Bucht nach NS-Militärgesetz zum Tode verurteilt und hingerichtet.
Weswegen wurden sie verurteilt? Warum wurde trotz der Niederlage noch nach NS-Recht geurteilt?
Die drei Verurteilten waren:
Alfred Gail, 20 Jahre alt, Marinefunker aus Kassel
Fritz Wehrmann, 26 Jahre alt, Matrose aus Leipzig
Martin Schilling, 22 Jahre alt, Obergefreiter aus Ostfriesland
"Als am 5. Mai herauskam, daß Waffenruhe für uns ist, hielt uns unser Kommandeur eine Ansprache und sagte, daß wir sicher dem Tommy übergeben würden. Dieser Gefangenschaft wollten wir ausweichen und flüchteten, um uns irgendwie nach Deutschland durchzuschlagen, um Euch beschützen zu können" (3 - S. 167)
Dies schrieb der 20-jährige Alfred Gail, seinen Eltern.
Er war mit seinen Kameraden Fritz Wehrmann, Martin Schilling und Kurt Schwalenberg in Svendborg auf der Insel Fünen bei einem Kameradschaftsabend, der am Abend nach der Verkündigung der Teilkapitulation abgehalten wurde. Sie fassten zusammen den Plan, am nächsten Morgen noch vor Sonnenaufgang sich von der Truppe abzusetzen, um dann mit einem Boot auf das Festland zu gelangen und, wie Gail in seinem Brief schrieb, sich nach Hause zu ihren Familien durchzukämpfen.
Nahe einer Anlegestelle wurde die Gruppe von einer Patrouille bewaffneter Dänen gestellt und zurück nach Svendborg gebracht, wo sie zunächst im Keller der Truppenunterkunft unter Arrest gestellt und nach Verlegung des Batallions in die Geltinger Bucht an Bord des Tenders "Buéa" eingesperrt wurden. Als die Gefangenen am 7. Mai von der bevorstehenden Gesamtkapitulation erfuhren, rechneten sie nicht mehr mit drastischen Konsequenzen für ihren Fluchtversuch. Diese Annahme bestätigte sich jedoch nicht.
Die vier Soldaten wurden dem Kommodore der Schnellbootwaffe, Kapitän zur See Rudolf Petersen, übergeben, der die Gerichtsbarkeit über die Soldaten ausübte.
Schon einige Tage vorher verweigerte die Besatzung des Minensuchbootes M-612 den Einsatzbefehl, was für Petersen auf Illoyalität innerhalb seiner Truppe hindeutete. Diesem Verhalten wollte er mit eiserner Härte entgegenwirken und berief schnellstmöglich ein improvisiertes Kriegsgerichtsverfahren für den 9.Mai 1945 ein. Den Angeklagten wurde dabei kein juristischer Beistand gewährt, was wiederum verdeutlicht, dass es dem Gericht nur um eine schnelle Urteilsfindung ging. Die Anklagevertretung drängte durchgehend auf ein Todesurteil für alle Angeklagten, lediglich Kurt Schwalenberg gelang es sich zu verteidigen und so das Todesurteil abzuwenden.
Die anderen drei Beschuldigten wurden ohne Begründung und Chance auf ein Gnadengesuch zum Tode durch Erschießen verurteilt. Die Vollstreckung wurde auf den nächsten Tag festgesetzt. Es gab Tendenzen die Ausführung des Urteils zu verhindern, jedoch fürchteten einige ähnlich harte Strafen bei einer Meuterei und ein Großteil hielt die Urteile trotz der Härte für gerechtfertigt.
Am 10. Mai wurden die Verurteilten an Deck der "Buéa" durch eine Salve erschossen und anschliessend mit einem Gnadenschuß gerichtet. Die Leichen wurden mit Gewichten beschwert und im Meer versenkt.
Quelle: http://norgaardholz.jimdo.com/
Mehrere Gerichtsverfahren gegen fünf Personen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit endeten nach geringfügigen Gefängnisstrafen in 1948 und 1949 letztinstanzlich in 1953 mit Freisprüchen.
Für Fritz Wehrmann ist in 2007 in Leipzig ein Stolperstein gelegt worden.
Ingrid Pee 2013
Gedenkstein für die drei erschossenen Marinesoldaten am Strand von Nordgaardholz (Foto: Gerhard Paul). Auf dem Gedenkstein Zitate aus einem Brief von Alfred Gail. - Stolperstein für Alfred Gail in Kassel.
Literatur
Jörg Kammler, Ich habe die Metzelei satt und laufe über ... Kasseler Soldaten zwischen Verweigerung und Widerstand (1939-1945). Eine Dokumentation. Mitarbeit Paul Poulain, Fuldabrück 1985
Gerhard Paul, "Der Verurteilte stand um 6.55 Uhr auf dem Richtplatz, Schießstand Mürwick". Die letzten Opfer der NS-Gerichtsbarkeit in und um Flensburg, in: Gerhard Paul / Broder Schwensen, Mai '45. Kriegsende in Flensburg, Flensburg 2015, S. 96-113