Bertha Adler

Meysenbugstraße 3

Bertha Adler stammte aus Niedenstein, wo sie am 28. August 1871 als eines von sechs Kindern des Großviehhändlers Moses Adler und seiner Frau Sara, geb. Stern geboren wurde, von denen drei taubstumm waren. Zu dieser Zeit gehörte die kurhessische Kleinstadt mit allerdings weit weniger als 1.000 Einwohnern zu denen mit der relativ größten jüdischen Gemeinde in Hessen. Zeitweise mehr als jeder fünfte Niedensteiner gehörte ihr an. Mit einer Aussteuer von 12.000 Mark ausgestattet, heiratete Bertha Adler 1894 in Kassel den aus Gudensberg stammenden Nathan Adler. Die Familie mit den vier Töchtern Hedwig (1895), Martha (1896), Margarethe (1897) und Margot (1899) wohnte lange Zeit in der Jägerstraße und lebte vom Zigarrengroßhandel, den Nathan Adler dort betrieb. Nachdem dieser in den Ruhestand gegangen war, bezogen Bertha und Nathan Adler im September 1932 eine 4-Zimmerwohnung in der Meysenbugstraße 3 im Kasseler Vorderen Westen.
Dort starb Bertha Adlers Mann 1936. Aus der angestammten Wohnung ausgewiesen, zog die Witwe im April 1939 in die Prinzenstraße 14 (heute Pestalozzistraße) ein – mit aller Wahrscheinlichkeit bei Jeanette Spangenthal. Ihre Tochter Hedwig sollte am Ende des Jahres 1941 oder 1942 deren Sohn Leopold heiraten. Die Wohnung in der Prinzenstraße war im Visier von Zollfahndung und Gestapo, die 1941 dort eine Durchsuchung vornahmen, an deren Ende ein Devisenstrafverfahren für Jeanette Spangenthal und Bertha Adler stand. Bertha Adler hatte Geldgeschenke ihrer Tochter Hedwig angenommen und bar behalten. Hedwig war bereits nach Berlin umgezogen und lebte noch in Deutschland, während den Töchtern Martha und Margot sowie dem Mann und Kind ihrer 1936 verstorbenen Tochter Margarethe die Emigration in die Vereinigten Staaten gelungen war.

Bertha Adlers „Strafverfahren“ - eine „Unterwerfungsverhandlung“

Bertha Adler erhielt am 8. Mai 19141 eine Vorladung auf die Devisenstelle beim Oberfinanzpräsidenten in der Kaiserstraße 31 (Goethestraße), nachdem die Zollfahndung in Zusammenarbeit mit der Gestapo ihre und Jeanette Spangenthals Wohnung durchsucht und dabei insgesamt 290.- RM in bar gefunden hatte. Ihr wurde ein Verstoß gegen Devisenbestimmungen und die „Sicherungsanordnung“ vorgeworfen.

Mit der Verfügung einer solchen Anordnung, deren Bestimmungen und damit Konsequenzen im Einzelnen für die Betroffenen im Laufe der Zeit verändert wurden, konnten Juden nicht mehr frei über ihre davon betroffenen Konten auf Banken und damit einen wesentlichen Teil ihrer finanziellen Mittel verfügen. Sie waren jetzt auf einem Sperrkonto, alle Transaktionen über einen Freibetrag hinaus, der dem Lebensunterhalt diente, waren von der Devisenstelle beim Landesfinanzamt (später Oberfinanzdirektion) zu genehmigen, Einnahmen waren auf das Sperrkonto zu überweisen. In dem Merkblatt, das den Betroffenen zuging, hieß es unter anderem:
„1. Sie haben Bargeld und Schecks, die sich bei Zustellung dieser Sicherungsanordnung in Ihrem Besitz oder in Ihrer Verfügungsmacht befinden, sofort auf Ihr beschränkt verfügbares Sicherungskonto einzuzahlen. 2. In Zukunft dürfen Sie Zahlungen gleich welcher Art nicht bar, sondern nur noch auf Ihrem beschränkt verfügbaren Sicherungskonto entgegennehmen. 3. Der Besitz von Barmitteln über den Freibetrag hinaus ist nicht statthaft.“  Das Merkblatt wies seine Empfänger auf die Konsequenzen von Zuwiderhandlungen hin: „1. Zuwiderhandlungen gegen diese Sicherungsanordnung sind mit hoher Freiheits- und Geldstrafe bedroht (…). 2. Geschäfte, die gegen die Sicherungsanordnung verstoßen, sind nichtig (…).“ Sicherungsanordnungen konnten bei „Verdacht“ auf Auswanderung und zur Verhinderung von „Kapitalflucht“ von den Zollfahndungsstellen erlassen werden und wurden von den Devisenstellen der Finanzverwaltung  geprüft und bestätigt. Mit der Zollfahndung überwachten sie die Einhaltung der Anordnungen, die seit 1939 praktisch gegen alle Juden ergingen, ihr Leben noch mehr einschränkten und einer peniblen Kontrolle unterwarfen. Bertha Adler wurde vorgeworfen, unberechtigter Weise im Besitz von 290 Mark Bargeld gewesen zu sein.
In dem Protokoll ihrer Vernehmung heißt es: „Auf Befragen: Wie sie in den Besitz von 290,-- kommt, erklärt sie folgendes: Ich habe am 29.4.1941 vom bvS.-Konto RM 100-- abgehoben. Von einer Verwandten erhielt ich vor ½ Jahr etwa RM 100,-- geschenkt. Die Schenkerin ist Hedwig Sara Adler [die Tochter], zzt. Berlin. Weitere RM 65,-- habe ich durch Verkauf eines Teppichs und eines Läufers am Sonnabend den 3. Mai 1941 erhalten. RM 25,-- hatte ich aus früheren Freibeträgen noch übrig. RM 20,-- befanden sich in einer alten Handtasche, die ich lange nicht mehr benutzt hatte, deren Dasein von mir in Vergessenheit geraten war.“
In einem weiteren Verhör am 31. Mai wurde Berta Adler zudem vorgehalten:
„In Ihrer Wohnung sind außerdem zwei Goldteilchen im Werte von RM -.85 gefunden worden. Sie wissen doch, dass Sie alle Gegenstände aus Gold an das Landesleihhaus abzuliefern hatten. Warum haben Sie die Ablieferungspflicht nicht erfüllt? Antwort: Ich habe die Goldteilchen wegen ihrer Geringfügigkeit nicht beachtet.
Vorhalt: Ferner sind in Ihrer Wohnung M 16,- in alten Silbermünzen gefunden worden. Was erwidern Sie hierzu?
Antwort: Ich besitze an Silbersachen nur einen Esslöffel. Ich habe geglaubt, außer dem Esslöffel auch noch die Silbermünzen behalten zu dürfen.“
Schließlich musste sich Bertha Adler vorwerfen lassen, in ihrer Wohnung deutsche und ungarische Pfandbriefe vom Ende des 19. Jahrhunderts im Wert von insgesamt 100,-- RM aufbewahrt zu haben, die praktisch wertlos waren. Der Ermittlungsbericht der Devisenstelle unterstellte in diesem Zusammenhang: „Die Beschuldigte will in nächster Zeit auswandern und  hat offensichtlich die Absicht gehabt, die deutschen und ungarischen Wertpapiere zwischen ihrem Umzugsgut mit ins Ausland zu nehmen.“

Die Finanzbehörde bot als abschließende Ahndung unter Verzicht auf ein strafrechtliches Verfahren eine „Unterwerfungsverhandlung“ an, was ein vollständiges Geständnis und den Verzicht auf die Einlegung von Rechtsmitteln bedeutete. Sie war eine Möglichkeit, die auf der Grundlage der Reichsabgabenordnung von 1919 im Hinblick auf geringfügigere Steuerstraftaten geschaffen worden war und auch nach 1945 noch lange Zeit hinweg in der Bundesrepublik (und auch der DDR) angewandt wurde, ehe das Bundesverfassungsgericht diese Praxis als verfassungswidrig erklärte, weil in der Unterwerfungsverhandlung Bestrafungen ohne einen Richter erfolgten. Um Schlimmeres zur verhüten, blieb Bertha Adler in der Situation, in der sie war, keine andere Möglichkeit, als ein umfassendes „freiwilliges“ Geständnis einzulegen und auf Rechtsmittel zu verzichten. Am Ende der „Verhandlung“  unterschrieb sie eine Strafe, die in das Strafregister eingetragen wurde. Sie war damit vorbestraft. Die Devisenstelle informierte auch die Zollfahndungsstelle: „Die Obengenannte ist durch Unterwerfungsverhandlung vom 17. Juni 1941 anstelle einer an sich verwirkten Gefängnisstrafe von 10 Tagen zu einer Geldstrafe von RM 100,-- sowie einer weiteren Geldstrafe von RM 100,-- bestraft worden. Ferner wurden eingezogen RM 190,-- und kr 10.000,-- 3 ½% Ungar. Bodenkredit Pfandbriefe von 1895/6.“ Auch der Verlobte ihrer Tochter, Leopold Spangenthal, wurde wegen eines vergleichbaren Devisenvergehens bestraft.

Auf dem Weg nach Theresienstadt

Bertha Adler kam zusammen mit Jeanette Spangenthal im September 1941 aus der Prinzenstraße 14 in die Admiral-Scheer-Straße 13 (Goethestraße). Am 26. September 1941, genau eine Woche nach ihrem zwangsweisen Umzug, schrieb sie einen Brief an ihre nach New York emigrierte Tochter Margot und deren Familie. Sie hatte die Hoffnung auf eine Auswanderungsmöglichkeit selbst im Herbst 1941, wo diese so gut wie aussichtslos war, offenbar noch nicht ganz verloren.

„Meine Lieben,
Euren lieben Brief vom 18. Aug. habe ich erhalten & danke Euch herzlich dafür, vor allem freut es mich zu hören, daß Ihr G.s. D [Gott sei Dank] gesund seid, ich bin es auch.
Heute war ich beim Hilfsverein [der deutschen Juden]. Der sagte, dass nur noch Cuba in Frage kommt. Das kostet sehr viel Geld, aber dadurch kann man rüber kommen, sonst nicht. Bittet doch den David daß er mir helfen soll, man hat die vielen Verwandten drüben & keiner hilft, viele haben das Glück drüben Verwandte zu haben, die helfen. An Helen hat Hedwig [ihre Tochter] unter meiner Aufsicht einen netten Brief geschrieben. Ob ich selbst noch mal wegen Cuba ihr schreibe? Ich möchte doch sehr gerne zu Euch. (…)
Liebe Margot, der Umzug ging ruhig von statten, was ich nicht brauchte, habe ich verkauft. Alma schrieb mir & wollte gerne helfen, leider konnte ich sie des Platzes wegen nicht gebrauchen, es ging aber alles sehr gut. Ich wohne mit nur feinen Menschen zusammen, eine Frau Bankier Leopold Plaut [Henriette Plaut], eine Frau Bankier Katzenstein [Franziska Katzenstein], eine ist die frühere Inhaberin von Leo Lazarus [Klara Bachrach]. Sie sind äußerst nett zu mir. Frau Lazarus sagt immer mein Mütterchen zu mir, was sie hat, teilt sie mit mir, also in dieser Beziehung bracht ihr euch um mich keine Sorgen zu machen. Hedwig schreibt wenig, da sie gar keine Zeit hat, sie hat mir ihr Geld, was sie hat, zur Verfügung gestellt, damit ich keine Sorgen habe, sie ist ein gutes treues Tierchen. Wann sie heiraten, weiß ich nicht, es wird wohl noch eine Weile dauern [Gemeint sind Hedwig Adler und Leopold Spangenthal]. (…) Habt ihr den Feiertag gut verbracht? [Gemeint ist Rosh Hashana - Neujahr] Fastet gut Jom Kippur [Versöhnungstag, der höchste jüdische Feiertag, zehn Tage nach dem Neujahrsfest], seid herzlich gegrüßt und geküsst von Eurer lieben Mutter.“

Bertha Adler blieb nicht lange in diesem Haus. Ihr nächster Zwangsumzug führte Ende Januar 1942 in das Altersheim in der Großen Rosenstraße 22 und von dort am 7. September 1942 nach Theresienstadt. Im Zimmer II in der Großen Rosenstraße lebte sie zusammen mit fünf anderen Frauen, unter ihnen auch Karoline Nordschild, die mit ihr in der Admiral-Scheer-Straße 13 gelebt hatte. Als Karl und Richard Krell, „Mitglied der Fachgruppe Versteigerer und Reichskammer der bildenden Künste“, nach deren Deportation nach Theresienstadt im September 1942 den übrig gebliebenen Hausrat von sechs Frauen in diesem Zimmer schätzten, fanden sie noch vor:

3 Handkoffer        RM  7--
1 Reisekoffer        RM 15,--
1 kl. Wanduhr        RM  4,--
div. alte Wäsche,
Kleider, Strümpfe
usw.            RM 55,--

            RM 81,--

Bertha Adler wurde bereits am 29. September 1942 mit dem Transport Bs-1146 zusammen mit 2000 Menschen, von denen niemand überlebte, von Theresienstadt in das Vernichtungslager Treblinka deportiert. Ihre Tochter Hedwig und deren Mann Leopold Spangenthal verschleppte man am 17. März 1943 von Berlin aus gleichfalls nach Theresienstadt und von dort am 6. Oktober 1944 in das Vernichtungslager Auschwitz, wo sie noch am gleichen Tag mit etwa 1.400 Menschen ihres Transports ermordet wurden.

(Vgl. auch Stolpersteine für Henriette Plaut und Franziska Katzenstein, Goethestraße 13)

Links: Zentrales Monument in der Gedenkstätte Treblinka
Mitte: „Treblinka“, 1966 von Vadim Abramowitsch Sidur geschaffen und 1979 in Berlin aufgestellt (Foto: Von I, Muritatis, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=2444361)
Rechts: „Den Opfern der Gewalt“, von Vadim Sidur. Diese Skulptur des weltbekannten Künstlers wurde durch eine Bürgerinitiative 1974 in der Innenstadt aufgestellt und steht jetzt nach dem Umbau der Königsstraße nicht mehr am alten Standort, sondern abseits am Weinberg.

 

Quellen und Literatur

HHStAW
Bestand 518 Nr. 62724 (Entschädigungsakte Bertha Adler)
Bestand 519 Nr. 3 35788 (Devisenakte Bertha Adler) und 35775 (Devisenakte Leopold Spangenthal)
StadtA Kassel
Einwohnermeldekarte Nathan Adler | Bestand A3 30 (Versteigerung von beschlagnahmten Möbeln, Hausratsgegenständen und Kleidungsstücken deportierter jüdischer Einwohner) |Adressbücher | A3 32 Hausstandsbücher

Gedenkbuch des Bundesarchivs – Opfer der Verfolgung der Juden unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in Deutschland 1933-1945
Namen und Schicksale der Juden Kassels 1933.1945. Ein Gedenkbuch,  Kassel 1986
Wolfgang Matthäus, Kaiserstraße 13. Geschichten vom jüdischen Leben und seiner Zerstörung im Vorderen Westen, in Kassel und der Region, Kassel 2014
Karl E. Demandt, Bevölkerungs- und Sozialgeschichte der jüdischen Gemeinde Niedenstein 1653-1866, Wiesbaden 1980

Wolfgang Matthäus
Oktober 2020

 

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